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   BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22   

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https://dejure.org/2023,39717
BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22 (https://dejure.org/2023,39717)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2023 - 2 C 5.22 (https://dejure.org/2023,39717)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 2 C 5.22 (https://dejure.org/2023,39717)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - (BVerfGE 155, 1) entschieden, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar war.

    Die erste Prüfungsstufe bereitet die auf der zweiten Prüfungsstufe stets gebotene Gesamtabwägung aller alimentationsrelevanten Aspekte vor, ersetzt sie aber nicht (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - BVerfGE 155, 1 Rn. 28).

    Aber auch wenn zwei oder nur ein Parameter erfüllt sind, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- oder Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe auszuwertenden alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 âEURŒ- 2 BvL 4/18 - BVerfGE 155, 1 Rn. 84 f.).

    Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - BVerfGE 155, 1 Rn. 92).

    Dies betrifft z. B. bei der Bestimmung des Nettoalimentationsniveaus die in Abzug zu bringenden Prämien für eine Krankheitskosten- und Pflegeversicherung oder bei der Bestimmung des Grundsicherungsniveaus einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Kindern die Kosten für Unterkunft, die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie Mehrbedarfe, aber auch ggf. geldwerte Vorteile (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - BVerfGE 155, 1 Rn. 53, 57 ff., 76, 79).

    So werden etwa für die Beurteilung, ob die Alimentation in den verfahrensgegenständlichen Jahren ihre qualitätssichernde Funktion erfüllt hat (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - BVerfGE 155, 1 Rn. 88 f.), die notenspezifischen Einstellungsanforderungen für den höheren Justizdienst im Land Berlin zu ermitteln und zu untersuchen sein.

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Ob dies der Fall ist, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 96 ff. sowie Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u. a. - (BVerwGE 160, 1) das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die in den Jahren 2009 bis 2015 maßgeblichen Besoldungsgesetze im Land Berlin, soweit sie die Besoldungsgruppen R 1, R 2 und R 3 betreffen, mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind.
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Ob dies der Fall ist, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 96 ff. sowie Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 72 ff.).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Der Gesetzgeber hat bei der Beurteilung der Angemessenheit der Besoldung einen weiten Spielraum, den er erst überschreitet, wenn die Besoldung evident unzureichend ist (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
    Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u. a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 66).
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